Großes Provinzialkapitel von Oberdeutschland | VIII. Ordensprovinz der Templer
Erste Ordensregel (1129)
Die vorliegende Regel wurde auf dem Konzil von Troyes am 13. Januar 1129 angenommen und genehmigt, an dem Hugo de Paganis, Andreas de Montbard und Bernard de Clairvaux, der maßgeblich mitgewirkt hat, teilgenommen haben.
Wie die Brüder am Gottesdienst teilnehmen sollen. Ihr, die ihr euerem eigenen Willen entsagt, und die anderen, die mit euch für das Heil ihrer Seelen mit Pferden und Waffen dem höchsten König auf Zeit dienen, seit immer bestrebt, mit frommen und reinem Gemüt, die Matutin und den ganzen vollständigen Gottesdienst nach der kanonischen Vorschrift und der Gewohnheit der Stiftsherren der heiligen Stadt zuzuhören. Deshalb ehrwürdige Brüder ist es eure größte Pflicht, weil ihr versprochen habt, das Licht des jetzigen Lebens und die Qualen eures Körpers gering zu schätzen und aus Liebe zu Gott die wilde Welt für immer zu verachten. Durch die göttliche Speise gestärkt und gesättigt und in den Geboten des Herrn unterwiesen und gefestigt soll sich nach Vollzug der göttlichen Mysterien keiner fürchten, in die Schlacht zu ziehen, vielmehr bereit sein für die Krone.
Wie viele ‚Vater unser‘ die Brüder beten sollen, wenn sie am Gottesdienst nicht teilnehmen können. Übrigens, wenn ein Bruder in Geschäften der Christenheit im Morgenland unterwegs ist, was ohne Zweifel öfters vorkommt, und deshalb den Gottesdienst nicht mitfeiern kann, soll er für die Matutin dreizehn Gebete des Herrn („Vater unser“) beten und für die einzelnen Horen sieben, jedoch für die Vesper neun, was wir gutheißen und einmütig mit deutlicher Stimme bekräftigen. Diejenigen aber, die zu heilbringendem Auftrag ausgesandt, nicht zur entsprechenden Stunde zum Gottesdienst kommen können, sollen, wenn es möglich ist, von der verpflichtenden Anordnung die festgesetzten Horen nicht übergehen.
Was nach dem Tod eines Ordensbruders zu tun ist. Wenn einer vom den Ordensbrüdern den Tod, der niemanden schont, anheimfällt, dem sich zu entziehen unmöglich ist, befehlen wir den Kaplänen und Klerikern, die bei euch auf Zeit dem höchsten Priester aus Liebe dienen, Christus das schuldige Offizium und die Messe feierlich für die Seele (des Verstorbenen) reinen Herzens darzubringen. Die Brüder andererseits, die da (wo sich der Leichnam befindet) anwesend sind und in Gebeten für das Heil des verstorbenen Bruders die Nacht gläubig ausharren, sollen 100 „Vater unser“ bis zum siebten Tag für den verstorbenen Bruder verrichten; desgleichen soll von jenem Tag an, wo ihnen das Ableben des Bruders bekannt wird, bis zum vorgenannten Tag in brüderlicher Ehrerbietung die Hundertzahl (der „Vater unser“) zur unversehrten Vollendung (des Toten) gehalten werden. Dazu allerdings bitten wir aus göttlicher und barmherziger Liebe und befehlen aus pastoraler Vollmacht, dass täglich soviel an Speise und Trank, als sie einem lebenden Bruder, soviel zu dessen Lebensunterhalt nötig ist, gegeben wurde oder geschuldet wird, einem Armen bis zum vierzigsten Tag gewährt werde. Alle anderen Opfergaben, die beim Tode von Brüdern und am Osterfest und an anderen Festen des Herrn die freiwillige Armut der armen Tempelritter ohne Unterschied darzubringen pflegte, verbieten wir gänzlich.
Kapläne und Kleriker erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung. Mit wachsamer Sorge ordnen wir in Einheit mit dem allgemeinen Kapitel an, andere Opfergaben und Almosen aller Art, welche auf irgendwelche Weise den Kaplänen und anderen, die auf Zeit bei euch weilen, geschenkt werden, zurückzugeben. Die Diener der Kirche sollen nach göttlichem Willen nur Nahrung und Kleidung haben und sonst nichts zu besitzen begehren, da sie denn, der Meister würde ihnen freiwillig aus Freundlichkeit geben.
Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll. Es gibt Ritter im Haus Gottes und des Tempels Salomon, die aus Barmherzigkeit auf Zeit mit euch leben, daher bitten wir euch aus unaussprechlichem Erbarmen, fordern und befehlen zuletzt ausdrücklich: wenn während der Zeit die göttliche Macht einen zum letzten Tag geführt hat, soll aus göttlicher Liebe und brüderlichem Mitleid für die Seele des Verstorbenen ein Armer sieben Tage den Unterhalt erhalten und ein Jeder soll dreißig „Vater unser“ beten.
Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen. Wir bestimmen, wie oben gesagt, dass kein Ordensbruder irgendein Gelübde abzulegen sich anmaße, vielmehr Tag und Nacht mit reinem Herzen in seinem Versprechen verharre, damit er sich in diesem vergleichen kann: „Ich will den Kelch des Heils erheben“ (Ps 116, 13), das heißt, in meinem Tod das Sterben des Herrn nachahmen, und wie Christus sein Leben für die Brüder hinzugeben. Das ist ein geziemendes Gelübde, das ist ein lebendiges und gottgefälliges Opfer.
Wann man beim Gottesdienst stehen oder sitzen soll. Es ist uns aber durch überaus glaubwürdige Zeugen zu Ohren gekommen, dass ihr offenbar regellos und ohne Maß das göttliche Officium im Stehen anhört. Dass dies so gehalten wird, haben wir nicht angeordnet, wir missbilligen es in höchstem Masse. Wir befehlen, dass nach beendigtem Psalm „Venite exultemus domine“ mit dem Inivitatorium und dem Hymnus sich alle, die Starken wie die Schwachen, setzen, um ein Ärgernis zu vermeiden. Wir legen euch dar, dass ihr, wenn ihr schon sitzt, am Schluss eines jeden Psalms beim Vortrag des „Gloria patri“ von euren Sitzen erhebt und euch zum Altar zur Verehrung der heiligen, hier genannten Dreifaltigkeit wendet, während die Schwachen sich verneigen. So schreiben wir auch das Stehen beim Vortrag des Evangeliums und beim „Te Deum laudamus“ und für die gesamte Laudes bis zum „Benedicamus Domino“ am Schluss vor und befehlen, die selbe Regel in der Matutin der heiligen Maria zu halten.
Vom gemeinsamen Mahl. Wir gestatten, dass ihr in einem gewissen Palast, besser gesagt im Refektorium, die Mahlzeiten gemeinsam einnehmt, jedoch dass ihr um das was euch nötig sein mag, wegen der Unkenntnis der Zeichen gelassen und unauffällig bitten sollt. So ist zu jeder Zeit das, was euch erforderlich ist, mit aller Demut und ehrfürchtigen Unterwerfung zu erbitten, vor allem bei Tisch wie der Apostel sagt: „Iss dein Brot unter Schweigen“ (2. Tess 3,12). Und der Psalmist soll euch ermuntern: „Ich habe eine Wac