1

Niemand kann in den Orden aufgenommen werden, wenn er nicht an Gott glaubt.

2

In der Tradition der großen mittelalterlichen Ritterorden nimmt die Strikte Observanz der Templer in ihren Reihen Ritterinnen des Ordens auf.

3

Die Strikte Observanz der Templer wird in Oberdeutschland durch das Große Provinzialkapitel von Oberdeutschland, der VIII. Ordensprovinz der Templer, vertreten.

4

Die VIII. Ordensprovinz der Templer, die sogenannte Oberdeutsche Provinz, ist eine der neun Provinzen des Ordens, die von einem Provinzial-Großmeister geleitet wird.

5

Die VIII. Ordensprovinz der Templer ist in zwei Großpriorate unterteilt, in das italienische (I) und in das deutsche (II).

Unter I fallen: ganz Italien, Korsika, Sardinien und Sizilien.

Unter II fallen: Teile von Böhmen, Mähren, alles, was Österreich umfasst, die Bayern und Schwaben, Teile der Umgebung von Ober- und Niederrhein, sowie Ober- und Unterfranken und das Königreich Ungarn mit allem, was damit zusammenhängt.

6

Das Große Provinzialkapitel von Oberdeutschland kann aus einem Kollegium aus neun Mitgliedern bestehen, alle müssen „Berufene Ritter“ sein, die ad vitam ernannt werden, unter dem Vorsitz des Provinzial-Großmeisters, nämlich:

  • 1. Provinzial-Großmeister
  • 2. Provinzialverwalter und Großprior (und Prior und Subprior des Klerus)
  • 3. Dekan (und Generalprokurator der Provinz)
  • 4. Senior und Großmarschall (und Magister Ritualium bzw. Zeremonienmeister)
  • 5. Generalvisitator (und Kommissar des Hauptsitzes)
  • 6. Großkanzler
  • 7. Großschatzmeister (und Magister Œconomiae oder Hoteliermeister)
  • 8. Inspektor der Blauen Logen oder Provisor Domorum (und Magister Responsionum)
  • 9. Meister der Novizen (und Dator Pannorum).

Die Zahl der Beamten kann im Bedarfsfall bis auf siebzehn Mitglieder erhöht werden und innerhalb der Grenzen der oben genannten Ämter erhöht werden.

Das Große Provinzialkapitel von Oberdeutschland kann durch das Gremium der Oberen der vereinigten Logen vertreten werden, das aus einer Mindestanzahl von vier Großmeistern besteht, worunter der Provinzial-Großmeister zwei Stimmen hat. Die anderen drei Großmeister treten in Personalunion mit den obigen Positionen 2-4. [PGM=1; GK=2; GMTBR=3; GMSM=4]

7

Die Hauptaufgaben der Großwürdenträger und der Würdenträger sind die folgenden:

1. Der Provinzial-Großmeister, der von den Ordensoberen ad vitam ernannt wird, ist mit der Leitung der Provinz betraut. Er ernennt sein Kollegium von Großwürdenträgern und Würdenträgern, die ihre Aufgaben ad vitam wahrnehmen.

2. Der Provinzialverwalter und Großprior ist der designierte Vertreter des Provinzial-Großmeisters. Im Falle einer längeren Vakanz des Provinzial-Großmeisters nimmt er dessen Funktionen wahr.

3. Der Dekan ist der designierte Stellvertreter des Provinzialverwalters und Großpriors. Wenn aus Gründen höherer Gewalt weder der Provinzial-Großmeister noch der Provinzialverwalter und Großprior zeitweilig ihre Ämter ausüben können, tritt er kraft Gesetzes an ihre Stelle.

4. Der Senior und Großmarschall ist der Stellvertreter des Dekans. Er begleitet den Provinzial-Großmeister oder seinen Stellvertreter bei allen Ritualen.

Er ist Bewahrer des großen Wappenbuchs des Ordens und hat es auf dem neuesten Stand zu halten. Er genehmigt die Wappen und die Blasonierung sowohl der Ritter als auch der Diözesen und Präfekturen.

5. Der Generalvisitator ist der reisende Vertreter des Provinzial-Großmeisters. Er hat über das gute Funktionieren der Diözesen und Präfekturen, die seiner Kontrolle unterstehen, zu wachen.

6. Der Großkanzler führt das Sekretariat des Großen Provinzialkapitels und der Provinz. Er zeichnet die Protokolle, Patente und Diplome gegen und kümmert sich um die Abschriften der Dekrete und Verordnungen.

7. Der Großschatzmeister lässt die Buchhaltung des Großen Provinzialkapitels erstellen und legt sie allen [Groß-]Kapitelmitgliedern vor. Er überwacht die Schatzkammer sowie die Konten und hat die Aufgabe, dem Großen Provinzialkapitel, das jährlich zu diesem Zweck einberufen wird, den Stand der Finanzen des Ordens zu erläutern.

8. Der Inspektor der Blauen Logen ist der ernannte Vertreter des Provinzial-Großmeisters bei den Blauen Logen. Er hat die Aufgabe, in allen Dingen deren Arbeitsweise zu überwachen und dem Provinzial-Großmeister regelmäßig darüber Bericht zu erstatten.

9. Der Meister der Novizen ist der Verantwortliche für die Novizen des Ordens, sorgt für ihre Ausbildung und überwacht ihre Fortschritte in der Kenntnis des Inneren Ordens, die für sie unerlässlich sind, um sich auf die Ritterschaft zu bewerben.

10. Der Prior des Klerus ist der Vertreter des Templer-Klerikats gegenüber dem Großen Provinzialkapitel. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der [Ordens-]Regel und für den Frieden unter den Mitgliedern der Provinz.

Er organisiert die Rituale zum Gedenken an die Ritter und Brüder des Ordens, die im Laufe des Jahres verstorben sind.

11. Der Subprior des Klerus ist der designierte Stellvertreter des Priors des Klerus. Seine Aufgabe ist es, die abwesenden Brüder zu besuchen und sich über die Gründe zu erkundigen, warum sie der Arbeit fernbleiben. Er besucht die Kranken und die Bedrängten.

12. Der Kommissar des Hauptsitzes unterstützt den Generalvisitator und kann ihn im Bedarfsfall vertreten.

13. Der Generalstaatsanwalt der Provinz ist der Rechtsberater des Großen Provinzialkapitels und führt den Vorsitz in der Kommission für Streitfälle.

14. Der Dator Pannorum zeigt dem Kandidaten die verschiedenen Teile der rituellen Bekleidung bei der Aufnahme eines Novizen, Knappen oder Ritters.

15. Der Magister Ritualium oder Zeremonienmeister ist für alles das verantwortlich, was den ordnungsgemäßen Ablauf der Rituale anbetrifft.

16. Der Magister Œconomiae oder Hoteliermeister ist insbesondere für die Bankette zuständig. Er kümmert sich auch um die Ausstattung des Großen Provinzialkapitels und sorgt für dessen Wohl.

17. Der Magister Responsionum souffliert dem Kandidaten die Antworten aus dem Katechismus ein.

8

Der Provinzial-Großmeister kann ad vitam einen oder mehrere Magistralvikare ernennen, die ihn dauerhaft in den Diözesen vertreten, die weit vom Magistratssitz entfernt sind. Diese Magistralvikare müssen Großwürdenträger des Großen Provinzialkapitels sein; und sind zumeist amtierender Großmeister der vereinigten Großlogen der VIII. Ordensprovinz der Templer.

9

Die Titulatur der großen Würdenträger und Würdenträgerinnen sind die folgenden:

Großwürdenträger:

1. Provinzial-Großmeister: Seine Magnifizenz (oder Seine Hoheit), der sehr Hochwürdige Provinzial-Großmeister!
2. Provinzialverwalter und Großprior: Seine Eminenz, der erlauchte Bruder!
3. Dekan: Hochwürdigster Bruder!
4. Senior und Großmarschall: Hochwürdigster Bruder!
5. Generalvisitator: Hochwürdigster Bruder!
6. Großkanzler: Hochwürdigster Bruder!
7. Großschatzmeister: Hochwürdigster Bruder!
8. Inspektor der Blauen Logen oder Provisor Domorum: Hochwürdigster Bruder!
9. Meister der Novizen: Hochwürdigster Bruder!

Würdenträger:

10. Prior des Klerus: Ehrwürdiger Bruder!
11. Subprior des Klerus: Ehrwürdiger Bruder!
12. Kommissar des Hauptsitzes: Ehrwürdiger Bruder!
13. Generalprokurator der Provinz: Ehrwürdiger Bruder!
14. Dator Pannorum: Ehrwürdiger Bruder!
15. Magister Ritualium: Ehrwürdiger Bruder!
16. Magister Œconomiae: Ehrwürdiger Bruder!
17. Magister Responsionum: Ehrwürdiger Bruder!

Pflichten und Stand innerhalb des Ordners:

Magistralvikar
Präfekt
Hauskommandant [Meister vom Stuhl]
Berufener Ritter
Ritter
Klerikat: Kanoniker
Klerikat: Novize
Klerikat: Postulant
Klerikat: Stiftsammann

10

Der Orden ist in drei Abteilungen unterteilt, diese sind:

  • Der Heiligste Orden, [3. Ordensabteilung]
  • der Innere Orden [und] [2. Ordensabteilung]
  • die symbolische Freimaurerei. [1. Ordensabteilung]

11

Die grundlegenden Texte des Ordens sind diejenigen, die im 18. Jahrhundert von der Strikten Observanz der Templer übernommen wurden, nämlich:

  • die Regel der armen Ritter Jesu Christi und des Tempels von Salomon, die sogenannte Originalregel des Templerordens (1129);
  • die Statuten des Hohen Ordens der Strikten Observanz (1767);
  • die Statuten betreffend den Gegenstand und die Art und Weise, wie Streitigkeiten, die innerhalb des Ordens auftreten können, beigelegt werden sollen (1754);
  • die Statuten der Tempelbrüder über Sitten und Verhalten (1775) und alle anderen Gründungstexte, die von unseren Vorgängern hinterlassen wurden.

12

Die Rituale, die in allen Graden verwendet werden, sind diejenigen, die von Friedrich August Muldauer unter der Aufsicht des Visitators der Provinz, Graf von Brühl, verfasst und vom Konvent von Kohlo 1772 genehmigt wurden. Sie müssen mit dem Siegel des Großen Provinzialkapitels versehen sein.

13

Jeder Vorschlag zur Änderung des Rituals muss zur Genehmigung dem Großen Provinzialkapitel vorgelegt werden, das in einer Vollversammlung zusammentritt, die allein befugt ist, den Vorschlag mit Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder zu genehmigen oder abzulehnen.

14

Die Großloge der erhabenen Ägyptischen Freimaurerei wird vom Großkopten geleitet und verleiht die drei Grade der Ägyptischen Freimaurerei: Lehrling, Geselle und Meister. Sie ersetzt in der VIII. Ordensprovinz das Hohe Klerikale Kapitel des Templerordens, welches in den anderen Ordensprovinzen besteht.

15

Das Große Provinzialkapitel von Oberdeutschland, das sich aus neun Großwürdenträgern (alle müssen „Berufene Ritter“ sein) oder siebzehn Großwürdenträgern und Würdenträgern zusammensetzen kann, regelt und verleiht die Grade des Inneren Ordens: Schottischer Meister (oder Grüner Schotte), Novize, Tempelritter und Berufener Ritter.

16

Das Große Provinzialkapitel schlichtet die Streitigkeiten innerhalb der Präfekturen und der symbolischen Logen, die nicht gelöst werden konnten nachdem sie angehört wurden. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar.

17

entfällt

18

entfällt

19

entfällt

20

Die Blauen oder symbolischen Logen sind in der „Großloge der Schottischen Meister“ zusammengefasst, die direkt dem Großen Provinzialkapitel untersteht und der Autorität des Provinzial-Großmeisters unterstellt ist.

21

Blaue Logen bearbeiten die Grade des Lehrlings, Gesellen und Meisters.

22

Die Beamten einer Blauen Loge sind neun, nämlich:

  • Der Meister [Dresden] (oder Ehrwürdiger Meister [Lyon] oder Hauskommandant [Innerer Orden]);
  • der 1. Vorsteher;
  • der 2. Vorsteher;
  • der Redner;
  • der Sekretär;
  • der Zeremonienmeister;
  • der Kaplan;
  • der Schatzmeister;
  • der Intendant (weitere Intendanten können je nach Bedarf ernannt werden. Der Intendant kann je nach den Bedürfnissen der Loge oder nach Ermessen des Ehrwürdigen Meisters ernannt werden).

23

Die Beamtenabzeichen einer Blauen und Grünen Loge sind:

  • für den Ehrwürdigen Meister: ein Winkelhaken;
  • für den 1. Vorsteher: eine Setzwaage;
  • für den 2. Vorsteher: ein Senkblei;
  • für Redner: Schriftrolle mit Feder;
  • für den Sekretär: zwei gekreuzte Federn;
  • für den Zeremonienmeister: zwei gekreuzte Schwerter;
  • für den Kaplan: ein offenes Buch;
  • für den Schatzmeister: zwei gekreuzte Schlüssel;
  • für den Intendant: zwei gekreuzte Stäbe.

Die oben genannten Abzeichen sind aus vergoldetem Metall und hängen am unteren Ende eines breiten hellblauen Bandes um den Hals in den Blauen Logen.
In der Schottischen Meisterloge (Grünen Loge) hängen die gleichen Abzeichen an breiten roten Bändern um den Hals der Schottischen Beamten.

24

Der Ehrwürdige Meister der Blauen Logen muss zumindest Schottischer Meister sein und der Ehrwürdige Meister der Grünen Logen muss zumindest Tempelritter sein. Beide werden vom Provinzial-Großmeister auf Vorschlag der Meister der jeweiligen Loge und nach Anhörung des Großen Provinzkapitels ad vitam ernannt.

25

Der Ehrwürdige Meister erwählt seine Beamten, die nach seinem Ermessen und nach Zustimmung des Provinzial-Großmeisters ad vitam oder für eine begrenzte Zeit; aus den eifrigsten Mitgliedern der Loge aus. Im Falle des Rücktritts oder des Ausschlusses eines der Beamten sorgt der Meister für dessen Ersetzung.

26

Der Meister und die Beamten werden nach dem „Ritual der Installation der Vereinigten Logen“ durch den Provinzial-Großmeister, seinen Stellvertreter oder seinen bevollmächtigten Delegierten installiert. [Der Meister kann, zusätzlich zu seiner Einsetzung nach den Riten der Strikten Observanz, von der „Geheimen Zeremonie zur Einsetzung eines Ehrwürdigen Meisters“, wie sie vom Emulation-Ritual durchgeführt wird, um ihm alle Vorrechte zu verleihen, die mit seiner Funktion verbunden und anerkannt sind.]

27

Die Hauptaufgaben der Beamten einer Loge sind die folgenden:

1. Der Ehrwürdige Meister ist das Oberhaupt und Organ der Loge, er beruft die Versammlungen ein und führt den Vorsitz. Er hat die besondere Aufgabe, über die Einhaltung der Gesetze des Ordens und die Ausführung der Vorschriften zu wachen. Er soll die Loge mit Sanftmut, Umsicht und Festigkeit leiten, den Orden und seine Führer in ihr zur Achtung bringen und auf die Richtigkeit der wirtschaftlichen Einkünfte achten.

In den Beratungen hat er die ausschlaggebende Stimme.

2. Die Vorsteher sind nach dem Ehrwürdigen Meister die wichtigsten Beamten der Loge. Sie sollen ihn in allen Belangen unterstützen und darauf achten, dass alle anderen Beamten ihre Aufgaben mit Eifer und Genauigkeit erfüllen.

Bei Abwesenheit des Meisters oder Ehrwürdigen Meisters führen sie den Vorsitz der Loge.

3. Der Redner spricht bei allen feierlichen Anlässen im Namen der Loge. Er soll auf Verlangen des Meisters oder Ehrwürdigen Meisters die Brüder über ihre Pflichten und die ihnen zugänglichen Eigenarten des Ordens belehren.

In den Aufnahmearbeiten können die Erklärungen und Anweisungen der Grade anstelle von Reden gehalten werden.

4. Der Sekretär ist besonders für den Schriftverkehr der Loge zuständig. Er unterzeichnet auf Anordnung der Loge und versendet Briefe, Verzeichnisse und Zeugnisse. Er trägt die Aufnahmen, Zulassungen und Beratungen in das Protokoll der Loge ein.

Alle Schriftstücke werden vom Ehrwürdigen Meister, den beiden Vorstehern und dem Sekretär unterzeichnet.

5. Der Zeremonienmeister hat über das Ritual jeder Versammlung zu wachen. Er muss die Gastbrüder prüfen, sie nach ihren Zertifikaten und den Worten, Zeichen und Griffen des Systems fragen, dem sie angehören.

Er soll darauf achten, dass er alle Brüder entsprechend ihren Graden oder Würden in der Rektifizierten Freimaurerei der Strikten Observanz anordnet.

6. Der Kaplan, dessen Amt klerikaler Natur ist, hat die Aufgabe, die Almosen der Logenmitglieder zu verteilen. Er hat für die sittliche Unterweisung und die geistige Führung der Brüder in Treue zur heiligen christlichen Religion zu sorgen.

Der Kaplan hat die besondere Aufgabe, über das Betragen der Mitglieder über das Leben der Brüder und über die Sitten der zur Aufnahme vorgeschlagenen Kandidaten zu wachen und der Loge darüber Bericht zu erstatten, wenn es die Vorsicht erlaubt.

7. Der Schatzmeister hat die Aufgabe, die freiwillige Gabe der Neuaufgenommenen entgegenzunehmen, den Almosenstock bei jeder Versammlung allen Brüdern vorzulegen und auch bei außerordentlichen Kollekten.

Er ist der geborene Krankenpfleger der Loge und in dieser Eigenschaft verpflichtet, sich nach kranken Brüdern zu erkundigen und sie zu besuchen, ihnen die Hilfe zu verschaffen, die sie benötigen, und ihnen im Allgemeinen alle Dienste zu gewähren, die ihm die Freundschaft, Brüderlichkeit und Menschlichkeit auferlegen.

8. Der Intendant ist verantwortlich für die Einrichtung und Möbel der Loge, für die für deren Instandhaltung und Reparatur; für den Auf- und Abbau der Logenräume in der entsprechenden Weise für das bei jeder Versammlung angegebene Ritual und für alle anderen Dinge, die für den Gebrauch der Loge nützlich sind.

Er muss bei Banketten die von den Ritualen des Ordens vorgeschriebene Genügsamkeit beachten.

28

Jede Blaue Loge kann eine eigene Geschäftsordnung haben, in der die Modalitäten ihrer Arbeitsweise festgelegt sind. Diese Geschäftsordnung muss mit den Statuten und Vorschriften des Ordens übereinstimmen, damit sie vom Provinzial-Großmeister genehmigt werden kann.

29

Die Brüder unterlassen jede politische und religiöse Diskussion im Allgemeinen und im Besonderen in den Logen und Kapiteln sowie bei allen Zusammenkünften des Ordens.

30

Es ist eine Genossenschaft „Rittertum und Tradition“ zu gründen, die die materiellen Güter des Ordens verwaltet. Mitgliedsbeiträge, Gewinne und andere Zuwendungen fallen ihr zu, ebenso wie Almosen für bedürftige und notleidende Brüder und Schwestern.

31

Die moderne Strikte Observanz der Templer erkennt alle Grade des Rektifizierten Schottischen Systems als gleichwertig an und ist berechtigt alle Grade, Systeme oder Rituale zu praktizieren, die in irgendeiner Weise mit ihrem Ursprung in Verbindung stehen. (Insbesondere die Grade des Systems von Clermont und die des Melesino-Ritus).

32

Für die Strikte Observanz der Templer gilt als Bezugsjahr das Jahr der Wiederherstellung des Ordens durch Aumont (I.), also 1312, das von der Vulgärzeit abgezogen wird.

33

Als Orden lässt die Strikte Observanz der Templer im Bemühen um Toleranz heutzutage einige Höflichkeitsbesuche in ihren Logen und Kapiteln zu. Sie sind Freimaurermeistern oder Rittern mit gleichwertigen Graden vorbehalten, wenn außergewöhnliche Umstände, Feste oder Zeremonien anstehen.

Diese Besucher müssen Obedienzen und Orden angehören, die aufgrund ihres Alters anerkannt sind und ähnliche Werte teilen. Sie müssen sich zuvor mit den Templerorden-Protokolle vertraut gemacht haben und ihr gegenseitiges Einverständnis zur Anerkennung unterzeichnet haben.

Mitglieder der Strikten Observanz der Templer können diese Obedienzen und Orden unter denselben Bedingungen durch gegenseitiges Einverständnis besuchen. Die Doppelmitgliedschaft ist ohne jegliche Verpflichtung oder Bezugnahme auf den Templerorden zulässig.

Die Freundschaftsgaranten der Provinz in Europa und in der Welt stehen den Mitgliedern der Strikten Observanz der Templer zur Verfügung, um sie zu beraten und den Austausch zu erleichtern, der trotz allem außergewöhnlich bleiben muss. Sie unterliegen der Genehmigung des Provinzial-Großmeisters oder in dessen Abwesenheit, des Provinzial-Großpriors des Ordens.

Die Instandhaltung des Templerordens, der im 18. Jahrhundert wiederhergestellt und erneuert wurde, möchte seine Verweltlichung nicht weiter fördern, um seine Mission besser erfüllen zu können, nämlich die Vollkommenheit der reinen Tradition zu respektieren und die Botschaft, deren Träger er ist, auf die beste Weise zu schützen.

34

Das Große Provinzialkapitel von Oberdeutschland wird alljährlich einen Trauergottesdienst abhalten lassen für die Ruhe der Seele von Karl Gotthelf, Freiherr von Hund und Altengrotkau, am 8. November [1776], dem Jahrestag seines Todes.

Die vorliegenden Statuten und Vorschriften wurden vom Großen Provinzialkapitel von Okzitanien in der Vollversammlung angenommen und genehmigt,
am 7. September 684. (1996)
Und vom Großen Provinzialkapitel von Oberdeutschland in Wilhelmsbad aktualisiert, angenommen und genehmigt,
am 8. Juli 711. (2023)
Siegel der III. Ordensprovinz der Templer
Siegel der VIII. Ordensprovinz der Templer

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