Alle verwendeten Rituale (außer denen für die zusätzlichen Grade, d.h. ehemals 5. und 6. Grad, die in der Oberdeutschen Provinz nicht bearbeitet werden) stammen aus Dresden und entsprechen denjenigen, die auf dem Konvent von Kohlo 1772 in der deutschen Version festgelegt wurden und 1774 niedergeschrieben wurden. Dabei wurde der 7. Grad des „Klerikalen Tempelritters“ nach den Aufzeichnungen von Johann August von Starck (1741-1816) als Abschluss-Grad mit der Bezeichnung „Berufener Ritter“ eingeführt.

1. Lehrling, 2. Geselle und 3. Meister

Die drei blauen Grade sind die unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme in den Inneren und den Heiligsten Orden; daher sind die Rituale zur Aufnahme von Lehrling, Geselle und Meister einfach gehalten, auch wenn sie alle symbolischen Elemente anderer freimaurerischer Rituale enthalten. Sie führen den Kandidaten schrittweise in die heiligen Mysterien des Ordens ein, die bereits im Verborgenen eine templerische Prägung in sich tragen.

4. Schottischer Meister

Dieser Grad, der in Dresden „Schottischer Meister“ und in Lyon wegen seiner besonderen Farbe „Grüner Schotte“ genannt wird, ist der erste Grad des Inneren Ordens. Er weitet den Blick über die symbolische Freimaurerei hinaus und beginnt dem Kandidaten, das grundlegende Ziel des Ordens zu eröffnen.

Meistertisch der Schottischen Meisterloge (IV. Grad)

5. Novize

Mit diesem Grad des Inneren Ordens nähert sich der Kandidat, der ein Schottischer Meister sein muss, der Tempelritterschaft. Obwohl es sich nur um eine vorläufige Stufe handelt, werden dem Novizen sehr klare Vorstellungen über den Orden vermittelt, ohne dass ihm dessen Zweck und Geheimnis bereits komplett offenbart werden.

6. Tempelritter

Der Novize wird zum Tempelritter. Das Ritual ist von Ritterlichkeit durchdrungen. Der neue Tempelritter erhält einen Ordensnamen, ein Wappen, ein Motto (oder eine Inschrift) und einen goldenen Ring mit 4 sichtbaren roten Templerkreuzen mit den Anfangsbuchstaben des Mottos »in domino spes mea« (zu Deutsch: In Gott ist meine Hoffnung.), den er stets am Mittelfinger (oder am kleinen Finger) der rechten Hand zu tragen hat (auch im Privatleben). Nur der Provinzial-Großmeister der VIII. Ordensprovinz der Templer trägt den gleichen Ring aber mit der Aufschrift »nulla vi invertitur ordo« (zu Deutsch: Durch keine Gewalt kann der Orden gestürzt werden.).

7. Berufener Ritter

Der „Berufene Ritter“ wurde in der neuen Aufzählung als 7. Grad eingeführt. Er ist aber eine Weihe und kein eigenständiger Grad. Jedoch soll er als Einzelgrad gelten, auch wenn die rituellen Arbeiten im 6. und 7. Grad identisch sind; außer das bei der Weihe im 7. Grad alle Inhaber des 6. Grades den Tempel verlassen müssen, der Berufene Ritter einen Treueid leistet und ein Rotes Kreuz (über dem Herzen) verliehen bekommt, das er von nun an immer in den Graden der 1. und 2. Ordensabteilung zu tragen hat.

Die Berufung ist ein freier Akt und ausschließlich auf den Willen desjenigen ausgelegt, den er ablegt, wodurch er sich unwiderruflich dem Orden verpflichtet, alle seine Gesetze, Regeln und Statuten zu beachten und den „Oberen der vereinigten Logen“ vollkommenen Gehorsam zu leisten.

Es wird dem Kandidaten die Vorgeschichte des Ordens samt den jüdischen Essenern, den ägyptischen Therapeuten und den christlichen Nazarenern sowie die Wechselfälle des Ordens mitgeteilt. Zudem wird ihm erklärt, dass von der aktuellen Jahreszahl die Zahl 1312 abgezogen wird, wenn es sich um offizielle Schreiben oder Dokumente handelt.

Das zeremonielle Schwert des Ehrwürdigen Meisters.