Die „Strikte Observanz der Templer“ begrüßt Doppelmitgliedschaften. Nicht nur durch das gegenseitige Besuchen, sondern sicherlich ebenso durch die gleichzeitige Mitgliedschaft kann ein besseres Verständnis für das Andere aufgebaut werden. Daher ist in den Grundwerten des Ordens von 2009, § 8 klar geregelt:

Die „Strikte Observanz der Templer“ nimmt in ihren Logen und Kapiteln gleichwertig Brüder und Schwestern auf und an. Ihre Mitglieder können gegenseitig Logen und Kapitel aller templerischen und freimaurerischen Systeme besuchen. Den Mitgliedern steht daher auch frei, anderen templerischen, freimaurerischen und nicht-freimaurerischen Vereinigungen anzugehören, wobei sie eine angemessene Diskretion wahren sollen.

Die VIII. Ordensprovinz von Oberdeutschland legt daher hohen Wert auf ein freundschaftliches Miteinander. Es ist wünschenswert, dass jedes Doppelmitglied die finanziellen Anforderungen beider (oder aller) Systeme erfüllt, d.h. dass das Doppelmitglied bei mehreren Mitgliedschaften auch die kompletten Mitgliedsbeiträge des jeweiligen Systems trägt und dass die Mitgliedschaft bei dem einen System nicht dazu führt, die Verpflichtungen gegenüber einem anderen System zu vernachlässigen.

Diskretion wird bei Doppelmitgliedschaften besonders hervorgehoben. Man kann sich über seine Mitgliedschaft in den verschiedenen Freimaurer-Systemen äußern, aber die Mitgliedschaft anderer preiszugeben, ist zu vermeiden und kann zum Ausschluss führen. Daher sollte über allem die angemessene Diskretion stehen.