Das „Große Provinzialkapitel von Oberdeutschland“ bildet das Höchste Ordenskapitel und regiert, erleuchtet und leitet die Mitglieder der VIII. Ordensprovinz der Templer.
Der Provinzial-Großmeister, die beiden Großmeister der 1. und 2. Ordensabteilung sowie der Großkopte bilden das Gremium der „Oberen der vereinigten Logen“. Bei Stimmengleichheit hat der Provinzial-Großmeister zwei Stimmen.
Provinzial-Großmeister der VIII. Provinz | ||
Großes Provinzialkapitel von Oberdeutschland | der VIII. Ordensprovinz der Templer | ||
Großmeister der 1. Ordensabteilung | Großmeister der 2. Ordensabteilung | Großkopte | Großmeister der 3. Ordensabteilung |
Großloge der Schottischen Meister | Großloge der Tempelritter und der Berufenen Ritter | Großloge der erhabenen Ägyptischen Freimaurerei |
1. Ordensabteilung | 2. Ordensabteilung | 3. Ordensabteilung |
(Äußerer Orden) | (Innerer Orden) | (Heiligster Orden) |
(1.) Lehrling* | (4.) Schottischer Meister | Ägyptischer Lehrling |
(2.) Geselle* | (5.) Novize | Ägyptischer Geselle |
(3.) Meister* | (6.) Tempelritter | Ägyptischer Meister |
(Schottischer Meister) | (7.) Berufener Ritter |
Von den ersten drei Graden spricht man allgemein von den Symbolischen, Blauen oder Johannis-Graden. In der „Strikten Observanz der Templer“ werden die ersten drei Grade als „Äußerer Orden“ oder als 1. Ordensabteilung bezeichnet:
Äußerer Orden
(1. Ordensabteilung)
- 1. Freimaurer-Lehrling
- 2. Freimaurer-Geselle
- 3. Freimaurer-Meister
Der vierte Grad ist ein grüner, schottischer oder Andreas-Grad und die drei Rittergrade gehören zu den roten Graden. Mit dem vierten Grad zusammen zählen die drei Rittergrade zu den sogenannten weiterführenden Ordensgraden. In der „Strikten Observanz der Templer“ werden folgende vier Grade als „Innerer Orden“ oder als 2. Ordensabteilung bezeichnet:
Innerer Orden
(2. Ordensabteilung)
- 4. Schottischer Meister
- 5. Novize
- 6. Tempelritter
- 7. Berufener Ritter
Es gab in Frankreich von etwa 1773 bis 1776 den 5. Grad, d.h. den „Ritter des Schwertes oder des Ostens“ und den 6. Grad, den „Ritter des Adlers Souveräner [Prinz] des Rosenkreuzes“. Diese beiden zusätzlichen Grade (in der dortigen Nummerierung damals als 5. und 6 Grad bezeichnet) wurden in Deutschland nie bearbeitet und wurden bei der Wiederaufrichtung der „Strikten Observanz der Templer“ in der Oberdeutschen VIII. Ordensprovinz der Templer weiterhin nicht in die Gradstruktur und Organisation aufgenommen.
Die Rituale der genannten Grade sind jene, die Carl Gotthelf von Hund und Altengrotkau in der Mitte des 18. Jahrhunderts selbst mitgestaltet hat und sie werden in altdeutscher Sprache beibehalten. Der 7. Grad wurde erst 1772 durch Johann August von Starck (1741-1816) eingeführt, der sich und sein „Klerikales System“ 1778 wieder von der „Strikten Observanz der Templer“ lossagte. Es wird in der VIII. Ordensprovinz der Templer ebenfalls nicht in der dreigradigen Form wie z.B. in der Okzitanischen Ordensprovinz der Templer (Postulant, Novize und Kanoniker) übernommen; sondern der „Berufene Ritter“ nach den Eingaben von Johann August von Starck wird – wie vertraglich 1772 in Mitau vereinbart – als siebenter Grad etabliert. Daher sprach man von den letzten drei Graden von der geistlichen Branche des Ordens oder vom „Klerikalen System“ innerhalb des Ordens. In der „Strikten Observanz der Templer“ werden die letzten drei Grade als „Heiligster Orden“ oder als 3. Ordensabteilung bezeichnet, obwohl es sie in der Form im ursprünglichen System nicht gab. Bei der Wiederaufrichtung wurden darum die Rituale des „Lyoner Manuskripts“ (1784) von Alessandro Graf von Cagliostro verwendet. Sie werden grundsätzlich nicht nummeriert und gelten als oberste Kapitelgrade.
Heiligster Orden
(3. Ordensabteilung)
- Ägyptischer Lehrling
- Ägyptischer Geselle
- Ägyptischer Meister
Jede Freimaurer-Meisterin und jeder Freimaurer-Meister kann sich der „Strikten Observanz der Templer“ ab dem 4. Grad anschließen. Unter der „Großloge der Schottischen Meister“ können Symbolische, Blaue oder Johannislogen in den ersten drei Graden arbeiten und auch gegründet und eingegliedert werden. Die ersten vier Grade werden von der „Großloge der Schottischen Meister“ verwaltet.
Ausschließlich Beamte des 4. Grades können Großlogenbeamte der „Großloge der Schottischen Meister“ werden.
Ausschließlich Beamte des 7. Grades können die Großlogenbeamten der „Großloge der Tempelritter und der Berufenen Ritter“ sein.
Ausschließlich Meister der „Ägyptischen Freimaurerei können die Großlogenbeamten der „Großloge der erhabenen Ägyptischen Freimaurerei“ sein.
Alle drei Großlogen bilden zusammen das „Große Provinzialkapitel von Oberdeutschland“, das vom Provinzial-Großmeister geführt wird. Die Großlogen sind einander gleichgestellt und vertreten sich gegenseitig. Jeder Großmeister besitzt eine Stimme und dieses Vierergremium wird als die „Oberen der vereinigten Logen“ der VIII. Ordensprovinz der Templer bezeichnet. Alles Weitere ist in den 2023 aktualisierten Allgemeinen Statuten (1996) geregelt.
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