Carl Gotthelf Reichsfreiherr von Hund und Altengrotkau wurde am 11. September 1722 in Mönau in der Oberlausitz geboren und am 15. September ebenda getauft. Das Adelsgeschlecht „von Hund“ geht wahrscheinlich auf das protestantische Adelsgeschlecht der Welfen zurück. Von Hund war der Urenkel von Heinrich Wenzel von Hund und sein Vater war der königlich-polnische und kurfürstlich-sächsische Kammerherr und Reichsfreiherr Joachim Hildebrand von Hund (1651-1731).
Nach Studien in Leipzig, Straßburg und Paris ging von Hund auf Kavaliersfahrt und war zur Kaiserkrönung Karls VII. in Frankfurt am Main; ebenda wurde er am 18. Oktober 1741 (es wird auch das Datum 20. März 1742 genannt) Freimaurer und unmittelbar in den 2. Grad befördert. In welcher Freimaurerloge er aufgenommen wurde, ist unbekannt. Zumindest ist er nicht in den Mitgliedslisten der 1742/1743 gegründeten Freimaurerloge „Zur Einigkeit“ zu finden. Am 21. Juli 1742 wurde er in Gent in der Freimaurerloge „Zu den drei Rosen“ Freimaurermeister (3. Grad).
Am Pariser Hof des Prinz-Prätendenten Charles Edward Stuart wurde Carl Gotthelf von Hund und Altengrotkau 1743 von dem Eques a penna rubra (zu Deutsch: Ritter von der roten Feder) ins Clermont’sche Hochkapitel aufgenommen. Jan Snoek ging dieser Geschichte nach und fand das Verzeichnis des Pariser Kapitels, d.h. es existierte zu jener Zeit dort tatsächlich ein templerisch-freimaurerisches Hochgradsystem.
Es war auch lange umstritten, wer der „Ritter von der roten Feder“ sei. Den Autoren Baigent und Leigh gelang es 1987 auf Grund eines zufällig aufgefundenen Briefes den „Eques a Penna Rubra“ zu identifizieren: es war Alexander Seton, ebenfalls Mitglied einer jakobitischen Freimaurergruppe in Paris. Alexander Seton hatte neben diesem Ritternamen wohl noch einen Decknamen: Alding.
Am 22. August 1742 wurde Carl Gotthelf von Hund und Altengrotkau auf einer Reise nach Brüssel in den (4.) Schottischen Meistergrad aufgenommen. Bei dieser Aufnahme erhielt er den Ritternamen Carolus eques ab Ense (zu Deutsch: Karl, Ritter vom Degen) oder Chevalier de l epée (zu Deutsch: Ritter vom Degen). Diesen Ritternamen behielt er fortan bei.
Nach der jakobitischen Niederlage bei der Schlacht von Culloden und der Flucht von Charles Edward Stuart 1746 aus Schottland sowie nach der Verbannung der Stuarts zwei Jahre später aus Frankreich war anscheinend niemand mehr in Paris in Kenntnis über diese Dinge. Das erklärt wiederum, warum die Verbindung zwischen Von Hund nach anfänglichen Kontakten zu dieser Clique durch seinen Amtsvorgänger Marschall von Bieberstein plötzlich abbrach, auch wenn er selbst beim Konvent zu Braunschweig (1775) mitgeteilt hatte, dass er der Korrespondenz überdrüssig geworden sei. In Wirklichkeit scheiterte er, mit jener Clique wieder in Verbindung zu treten und fasste den Entschluss, die Ausgestaltung der VII. Ordensprovinz der Templer selbstverantwortlich und ohne weitere Abstimmung zu unternehmen. Zwischenzeitlich war Marschall von Bieberstein (vermutlich bereits 1750/1751) verstorben.
Sein ganzes Leben hat Reichsfreiherr von Hund der Ausgestaltung der „Strikten Observanz“ der Templer mit seinem ganzen Willen und Vermögen gewidmet. Erneut erkrankt reiste er 1776 sogar nach Meiningen, um den regierenden Herzog Friedrich August III. (1750-1827) in den Orden aufzunehmen. Kurz darauf wurde er bettlägerig und verstarb am 08. November 1776 ebenda an einer „hitzigen Krankheit“.
Auf den Konventen von Lyon (1778) und Wilhelmsbad (1782) wurde die „Strikte Observanz der Templer“ zum „Rektifizierten Schottischen Ritus“ umgestaltet. Die Präfektur Besançon, die zur V. Ordensprovinz der Templer gehörte und Burgund genannt ward, übergab 1828 ein Teil ihrer Archive an Genf (das zur selben Provinz gehörte). Das „Unabhängige Großpriorat von Helvetien“ (UGPH) als übrig gebliebener Teil der V. Ordensprovinz von Burgund bewahrte den Inhalt und die Autorität des „Rektifizierten Schottischen Ritus“ durch die Jahrhunderte. Die Schweizer Brüder hielten an der besonderen Form der geistigen Vertiefung fest.
Der „Rektifizierte Schottischen Ritus“ ist damit das älteste noch bestehende kontinental-europäische Freimaurersystem. Der Ritus arbeitete in der Schweiz weiter aber nur in den ersten sechs Graden. Man verwendete das beim Freimaurerkonvent in Wilhelmsbad beschlossene Ritual: Wilhelmsbader Ritual 1782. 1844 trat jedoch das „Unabhängige Großpriorat von Helvetien“ in einen Freundschaftsvertrag mit der neugegründeten Großloge Alpina, und ermöglichte letztlich damit das Bestehen der Schweizerischen Großloge Alpina, die von da an die ersten drei Grade verwaltete. Der „Rektifizierte Schottischen Ritus“ bearbeitete nur noch die Ordensgrade 4, 5 und 6.
In Frankreich gab es mehrere freimaurerische Bewegungen, die sich ebenfalls auf die Traditionen der „Strikten Observanz der Templer“, Jean Baptiste Willermoz (1730-1824) oder den „Rektifizierten Schottischen Ritus“ beriefen. Zum Teil wurde hier auch länderübergreifend mit dem „Unabhängigen Großpriorat von Helvetien“ zusammengearbeitet. Heute arbeitet in Frankreich die mit der Grand Loge National Française (GLNF) verbundene Grand Prieuré Rectifié de France weitgehend nach dem System des „Rektifizierten Schottischen Ritus“ während die Ordre Illustre de la Stricte Observance Templière (OISOT) seit 1995 den ursprünglichen Traditionen der „Strikten Observanz der Templer“ befolgt.
In der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts nahm das Interesse an der „Strikten Observanz der Templer“ stark zu. Es entstanden neue Präfekturen in der Schweiz, in Frankreich, in Belgien und im 21. Jahrhundert kamen weitere Präfekturen hinzu, wie etwa in Österreich und Portugal. Seit 2023 ist nun auch Oberdeutschland, der VIII. Ordensprovinz der Templer hinzugekommen.
weiter... Organisation weiter... Grundwerte des Ordens der Templer (2009) weiter... Mitgliedschaft